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Altersvorsorge der 2. Schicht

Eine Zusatzversorgung, die sich auszahlt

Betriebliche Altersvorsorge 

Zugegeben: Das Thema der betrieblichen Altersvorsorge ist sehr komplex. Nicht nur bei den unterschiedlichen Durchführungswegen, sondern auch wegen der unterschiedlichen Steuersätze zwischen der aktiven Zeit und der Rentenzeit, sowie sonstigen Einkünften und Freibeträgen.

Ich helfe Ihnen gerne, Ihre persönliche Situation zu analysieren und Ihre Möglichkeiten der angebotenen bAV-Durchführungswege zu vergleichen. Festigen auch Sie mit einer betrieblichen Altersvorsorge Ihren künftigen Rentenanspruch!

Gute Gründe für die Betriebliche Altersvorsorge (bAV): 

  • Beim so genannten Bruttosparen zahlt man keine zusätzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die eigene Altersvorsorge. So haben Sie mehr Geld für den Aufbau Ihrer privaten Zusatzrente zur Verfügung.
  • Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Vorsorge, sofern er mit seinem eigenen Entgelt für die Beiträge aufkommt. Und viele Arbeitgeber beteiligen sich mit einem Zuschuss.
  • Durch konsequentes Sparen während der Arbeitsphase bauen Sie ein sicheres Finanzpolster auf – zusätzlich zur gesetzlichen Rente (1. Schicht) und der privaten, nicht geförderten Vorsorge (3. Schicht)


Riester-Rente

Der Staat fördert jeden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Bei der Menge der angebotenen förderungsfähigen „Riester-Renten“ verliert man allerdings leicht den Überblick. In meiner Beratung finde ich heraus, welcher Riester-Vertrag für Sie der richtige ist. Doch für alle Riester-Renten gilt:

Förderbeträge und Steuervorteile:

Wer vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.1000 EUR) in eine Riester-Rente investiert, bekommt die volle staatliche Förderung. Wer weniger spart, geht nicht leer aus, sondern wird anteilig gefördert.

Bei Fragen rufen Sie mich jederzeit gerne an oder senden Sie mir eine Nachricht über das Kontaktformular.

Wieviel gibt der Staat dazu?

  • Grundzulage: 154 EUR (Ehepaare bekommen den doppelten Zuschuss)
  • Zulage je kindergeldberechtigtes Kind: 185 EUR (für jedes ab 2008 geborene Kind 300 EUR)
  • Steuererstattung, wenn der Steuervorteil aus den Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulagen 

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer und Auszubildende

  • Wehr- und Zivildienstleistende

  • sozialversicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Handwerker)

  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II

  • nicht erwerbstätige Eltern in dem Zeitraum, der als Kindererziehungszeit angerechnet wird

    (pro Kind drei Jahre)

  • nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen

  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben

  • Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte

  • Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (zum Beispiel Beamte, Richter und Soldaten)

  • Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (zum Beispiel Mitarbeiter von

    Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Lehrer oder Erzieher an nicht öffentlichen Schulen) 

Keinen Anspruch auf Förderung haben: 

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind

  • Personen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind

  • versicherungsfreie Sozialhilfeempfänger

  • Mitglieder von Versorgungswerken

  • Rentner und geringfügig Beschäftigte

Die drei Schichten der Alterseinkünfte:

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