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Erstinformation/Statusbezogene Informationen

Pflichtangaben gem. § 15 Abs. 1 der VersVermV in Verbindung mit § 34 d der GewO
Pflichtangaben gem. § 12 Abs. 1 der FinVermV in Verbindung mit § 34 f der GewO

Vermittlerangaben

Hauke Meier-Boyens e.K.
Eckernförder Str. 220
24119 Kronshagen

Telefon: +49 431 899 90 24
Telefax: +49 431 806 56 56
Mobil: +49 172 440 05 66

E-Mail: nfmb-fnnzplnngd
www.mb-finanzplanung.dewww.berufsunfaehigkeit-kiel.de

Ihr zuständiger Berater ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 Nr. 2 GewO durch die IHK Kiel tätig. Dies ist die Grundlage für eine neutrale Beratung und die Auswahl von Angeboten aus einer sehr großen Anzahl von Produktpartnern.

Die Firma MB Finanzplanung bietet Beratungsleistungen an, die entweder durch die vermittelten Gesellschaften durch Courtage oder Vermittlungsprovisionen oder in Absprache mit Ihnen durch gesonderte, schriftliche Vergütungsvereinbarungen (sogenannte „Nettotarife“ – auch in Mischformen – mit Vergütung durch den Kunden direkt) honoriert werden.

Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter bei der Versicherungsvermittlung 

Für die Versicherungsvermittlung müssen Sie keine direkte Vergütung an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich anders mit ihm vereinbart haben (z.B. bei der Vermittlung eines Nettotarifs). Die Vergütung Ihres Beraters für die Versicherungsvermittlung erfolgt im Falle einer erfolgreichen Policierung in Form einer Provisions-/Courtagezahlung des Produktgebers. Diese Vergütung ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Über die Provision hinaus erhält Ihr Berater keine weiteren monetären Zuwendungen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung. Neben der Vergütung kann der Berater jedoch ggfs. auch sog. nicht-monetäre Zuwendungen von Dritten wie z.B. Informationsmaterial, Schulungen usw. erhalten. Details hierzu können Sie auch der Interessenkonflikt-Policy Ihres Beraters entnehmen. Alle Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

MB Finanzplanung

Geschäftsführer: Hauke Meier-Boyens e. K., Einzelfirma, HRA 10593 KI

Das Unternehmen ist als selbständiger Handelsmakler gem. § 93 HGB tätig.

Status: unabhängiger Versicherungsmakler in der Bundesrepublik Deutschland und registrierter Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO durch die Industrie- und Handelskammer Kiel; Mitglied der Industrie- und Handelskammer Kiel, Bergstr. 2, 24103 Kiel

(Internet: www.ihk-schleswig-holstein.de)

Die Erlaubnis nach § 34 c GewO wurde am 13.01.2008 vom Gewerbeamt der Landeshauptstadt Kiel, Andreas-Gayk-Str. 31c, 24103 Kiel, erteilt.

Die Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO wurde am 15.04.2008, die Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Nr. 1 und 2 wurde am 17.04.2013 von der Industrie- und Handelskammer zu Kiel erteilt.

Das Erlaubnisverfahren gem. § 34 f Abs. 1 Nr. 1 und 2 erfolgte gem. § 157 Abs. 2 GewO.

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung

Industrie- und Handelskammer Kiel
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 431 51 94 276
Telefax: +49 431 51 94 276

www.ihk-schleswig-holstein.de

Vermittlerregisternummer Versicherungen: D-IUM1-LY5G9-71
Vermittlerregisternummer Finanzanlagen: D-F-140-VUX6-04

Das Vermittlerregister wird geführt bei:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: +49 180 600 585 0

www.vermittlerregister.info

Es besteht eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Diese wurde der IHK zu Kiel nachgewiesen. 

Inhalt der Erlaubnis zur Anlageberatung

Die Erlaubnis nach § 34 f GewO beinhaltet die Befugnis, Anlageberatung oder die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über

  • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO)
  • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) auszuüben. 

Beteiligung

Hauke Meier-Boyens e. K. hält gar keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Stimmrechten oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält gar keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen am Versicherungsvermittler.

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs – oder Beratungsleistungen angeboten werden

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs – oder Beratungsleistungen angeboten werden

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO zulässig ist.

Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter, Kostenausweise

Ihr zuständiger Berater, Hauke Meier-Boyens e. K. ist kein Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34h GewO. Sie müssen deshalb für eine Anlageberatung oder Vermittlung zu Finanzanlagen gem. § 34 f GewO kein Honorar oder ein sonstiges Beratungsentgelt unmittelbar an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich mit ihm vereinbart haben.

Die Vergütung Ihres Beraters für eine Anlageberatung oder Vermittlung erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produkts bzw. der Transaktion (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

Einzelheiten zu den erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie den ex ante und ex post Kosteninformationen entnehmen. Vor jeder Ordererteilung erhalten Sie vorab (ex ante) eine Kosteninformation. Die Information ist in Produkt- und Dienstleistungskosten unterteilt und beinhaltet auch die an Ihren Berater gezahlten Zuwendungen sowie etwaige Fremdwährungskosten. Die anfänglichen, laufendenden und Ausstiegskosten werden einzeln und als Gesamtkosten in Euro und Prozent aufgeführt sowie die Auswirkungen der Gesamtkosten auf die Rendite dargestellt.

Sie erhalten außerdem während der gesamten Produktlebensdauer einmal jährlich eine konkrete Kosteninformation über die von Ihnen über den Berater erworbenen Finanzanlagen.

Für einen auf Ihren Wunsch des Kunden mit dem Berater geschlossenen Beratungsvertrags ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Es gelten hierfür die Bestimmungen des Beratungsvertrags.

Vertragsinformationen

Ihr zuständiger Berater erbringt für Sie auf Wunsch Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsleistungen zu Finanzanlagen. Der Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrag kommt stillschweigend durch schlüssiges Verhalten des Beraters und Ihnen zustande. Anlageberatung und Anlagevermittlung sind anlassbezogene, punktuell erbrachte Dienstleistungen, Die Pflichten des Beraters aus diesem Vertrag enden automatisch:

  • bei der Anlageberatung mit Ihrer Anlageentscheidung
  • bei der Anlagevermittlung mit der Entscheidung des Produktpartners zur Auftragsannahme/-ablehnung.

Eine nachvertragliche Überwachungs- oder Betreuungspflicht des Beraters besteht nicht.

Der Berater nimmt keine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit der von ihm empfohlenen oder vermittelten Finanzanlagen vor. Die fortlaufende Überwachung und etwaige Überprüfung der Anlagen obliegt ausschließlich Ihnen.

Emittenten- und Anbieterangebot

Eine Liste der Emittenten und Anbieter, zu denen der Berater Ihnen Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsleistungen anbietet, können Sie dem Anhang entnehmen.

Kommunikationswege

Die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Berater bei der Beratung oder Vermittlung zu Finanzanlagen kann ausschließlich im persönlichen Gespräch, telefonisch, auf dem Postweg, per Fax oder per Email erfolgen. Eine Kommunikation über soziale Medien (z.B. Facebook, Xing) sowie Nachrichtendienste (z.B. Whats- App, Signal, Twitter, SMS usw.) ist ausgeschlossen.

Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation

Nach § 18a FinVermV ist der Berater verpflichtet, alle Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Fax, Email) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht drauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder dem Berater veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das

Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäftes führt. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation werden Ihnen auf Anfrage über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung gestellt.

Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, darf der Berater für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit dem Berater im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.

Aufklärung zu Interessenkonflikten

Bei der Erbringung von Anlageberatungs- und Vermittlungsleistungen lassen sich Interessenkonflikte leider nicht immer ausschließen. Der Berater hat deshalb zu Ihrem Schutz organisatorische Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten getroffen, über die er Sie nachfolgend informieren möchte.

Interessenkonflikte können zwischen dem Berater/seinen Mitarbeitern und Kunden, aber auch zwischen Kunden untereinander bestehen.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • aus dem eigenen Umsatzinteresse des Beraters am Absatz von Finanzanlagen (insbesondere bei der Anlageberatung oder etwaiger konzerneigener Produkte)
  • beim Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen
  • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (z.B. Abschluss-/Bestandsprovisionen/sonstige geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Anlagevermittlung für den Kunden
  • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Berater
  • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen)
  • aus privaten Investmentgeschäften von Mitarbeitern und Beratern;
  • aus Beziehungen zu Emittenten oder Kunden
  • aus Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden

Interessenkonflikte können dazu führen, dass der Berater nicht im bestmöglichen Interesse des Kunden handelt. Hierdurch kann der Kunde ggfs. einen finanziellen Nachteil erleiden. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Anlageberatung oder Anlagevermittlung beeinflussen, ist direkt der Berater für die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten zuständig.

Im Einzelnen wurden unter anderem die folgenden Maßnahmen ergriffen:

Eigenes Umsatzinteresse an Anlageprodukte

Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung: softwareunterstützte Beratung zur Berücksichtigung der Kundenangaben, Unterlassen von Vertriebsvorgaben, regelmäßige Mitarbeiterschulungen.

Zusammentreffen mehrerer Kundenaufträge

Bearbeitung der Kundenaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs

Zuwendungen von oder an Dritte:

Einrichtung und Kontrolle von Regelungen zur Annahme/ Gewährung von Zuwendungen, ex ante und ex post-Kos- tenausweis an den Kunden; Erhalt und Gewähr von Zuwendungen von Dritten nur unter der Voraussetzung, dass diese den Kundeninteressen nicht entgegenstehen.

erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Berater

Kontrolle der Mitarbeiter zur Vermeidung von Provisionsschinderei, Einrichtung und Kontrolle angemessener Vergütungssysteme für Mitarbeiter, Unterlassen von Vertriebsvorgaben

Erlangung von nicht öffentlich bekannten Informationen

Errichtung von Informationsbarrieren, personelle Trennung, Führen einer Sperr- und Beobachtungsliste, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte.

Beziehungen zu Produktpartnern

Kontrolle der Marktüblichkeit der Produktkonditionen, Führen einer Sperr- und Beobachtungsliste; Regelmäßig Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte zu diesen Produkten; Informationsbarrieren

Beziehungen zu Kunden

Kontrolle der Marktüblichkeit der dem Kunden gewährten Konditionen; Überwachung der Kunden- und Mitarbeiter- geschäfte; Informationsbarrieren

Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden

Errichtung von Informationsbarrieren, personelle Trennung, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte, Kontrolle der Marktüblichkeit der Produktkonditionen

Trotz der oben aufgezeigten Maßnahmen zur Bekämpfung der Interessenkonflikte kann nicht garantiert werden, dass Ihre Interessen in jedem Fall gewahrt werden. Es gibt außerdem Fälle, bei denen die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird.

Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen:

  • Beim Vertrieb von Finanzanlagen erhält der Berater branchenüblich entgeltliche Zuwendungen von Dritten, siehe oben. Weitergehende Informationen können Sie auch den ex ante und ex post Kostenausweisen entnehmen. Detaillierte Informationen zu erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie außerdem auf Wunsch beim Berater erfragen. Darüber hinaus erhalten der Berater und seine Vermittler branchenübliche, unentgeltliche, geringfügige Zuwendungen wie beispielsweise Verkaufs- und Informationsmaterial, Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, Bewirtungen im Rahmen der sozial üblichen Kontaktpflege, technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und -Verbreitungssysteme.

Auf Wunsch erhalten Sie gerne nähere Informationen zu den Grundsätzen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

Schlichtungsstellen

Die Anschriften der Schlichtungsstellen, die bei Streitigkeiten zwischen Vermittlern oder Beratern und Versicherungsnehmern angerufen werden können, lauten:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Telefon: +49 800 369 6000
Telefax: +49 800 369 9000

E-Mail: bschwrdvrschrngsmbdsmnnd

www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin

Telefon: +49 800 25 50 444
Telefax: +49 30 20458931

E-Mail: mbdsmnnpkv-mbdsmnnd

www.pkv-ombudsmann.de

Alternative Streitbeilegung

Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit Ihnen gefunden werden kann, ist der Berater bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können sich an folgende Einrichtung wenden:

Zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung können Sie sich an die folgende Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg

Telefon: +49 40 - 69 65 08-90
Telefax: +49 40 - 69 65 08-91

E-Mail: kntktschlchtng-fnnzbrtngd

www.schlichtung-finanzberatung.de

Weitere Adressen über Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten Sie bei:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Telefon: +49 800 2 100 500
Telefax: +49 228 4108 1550

E-Mail: pststllbfnd

www.bafin.de

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Schlichtungsstelle erst angerufen werden kann, wenn Ihrer Beschwerde durch uns nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgeholfen werden konnte, oder wir diese länger als 2 Monate nicht bearbeitet haben.

Wichtige berufsrechtliche Regelungen

§ 34 c, d und f GewO (Gewerbeordnung), § 12 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (Fin- VermV), §§ 59 - 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Haftungsrechtliche Grundlagen

Die von Hauke Meier-Boyens e. K. vorgenommenen Auswertungen, Analysen und Empfehlungen des Antragstellers basieren auf den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen. Hauke Meier-Boyens e. K. weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige oder fehlende Angaben oder Unterlagen zu Fehlern führen können, für die von ihm keine Haftung übernommen wird.

Grundlage der Beratung sind die am Tag der Beratung geltenden steuerlichen und gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. Für zukünftige Veränderungen in der Rechtsprechung, Steuergesetzgebung oder deren Anwendung in der Verwaltung und den damit verbundenen möglichen Abweichungen zu den von dem Unterzeichner getroffenen Aussagen kann keine Haftung übernommen werden.

Beschwerdemanagement

Informationen zum Beschwerdemanagement finden Sie im Impressum auf meiner Internetseite.

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Die Erstinformation gibt es hier auch als Download (PDF-Datei).

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