Vermögenswirksame Leistungen
Ein bisschen...
Vermögenswirksame Leistungen
Extrageld vom Chef - und das jeden Monat. Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Arbeitnehmer clever sparen. Doch viele Arbeitnehmer nutzen die Chance nicht.
Dabei lohnt sich der Sparvertrag: Bis zu 40 EUR gibt es oft nach der bestandenen Probezeit zusätzlich monatlich vom Chef dazu. Darüber hinaus haben VL-Sparer Anspruch unter Berücksichtigung bestimmer Einkommensgrenzen und auf eine staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage).
Bei den vermögenswirksamen Leistungen gibt es folgende Anlageformen:
- Banksparplan
- Bausparvertrag
- Betriebliche Altersvorsorge
- Aktienfondssparplan
- Tilgung eines Bausparvertrages
Arbeitnehmersparzulage
Besonders lukrativ: Wer sich für einen Bausparvertrag, Aktienfonds oder die Tilgung eines Bausparkredites entscheidet, erhält staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Bedingung bei Aktienfonds: Das Einkommen darf während der siebenjährigen Sperrphase nicht mehr als 20 000 EUR (Ehepaare 40 000EUR) betragen. Dann zahlt der Staat allen Sparern mit Aktienfondssparplänen 20 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen bis 400 EUR. Das sind maximal 80 EUR im Jahr. Bei Bausparverträgen liegt die Förderung bei 9 Prozent für Beiträge bis zu 470 EUR - also maximal 43 EUR im Jahr. Bedingungen hier: Das Einkommen darf nicht höher als 17 900 EUR jährlich (Ehepaare 35 800 EUR) betragen.
Zusätzlich können Sparer mit VL-Bausparverträgen noch die Wohnungsbauprämie kassieren. Bausparer, die ihren Vertrag ab 2009 abschließen, bekommen die staatliche Wohnungsbauprämie nur, wenn sie ihren Vertrag zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder andere wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden. VL-Sparer, die einen Vertrag als reine Geldanlage abschließen, gehen leer aus. Nur Kunden, die bei Vertragsabschluss keine 25 Jahre alt sind, können nach sieben Jahren Sperrfrist frei über ihr Guthaben verfügen, ohne die Prämie zu verlieren. Das Gleiche gilt für Sparer, die vor 2009 abgeschlossen haben und mindestens einen Regelsparbetrag einzahlen. Die Höhe der Prämie bleibt: Sie beträgt 8,8 Prozent auf jährliche Sparbeiträge bis 512 EUR (Ehepaare 1 024 EUR), maximal 45 EUR (Ehepaare 90 EUR) pro Jahr. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25 600 EUR (Ehepaare 51 200 EUR).
Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragen. Dazu müssen Sie eine Bescheinigung des Geldinstituts der Anlage N Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie über Ihre Bausparkasse. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
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