Die Basisrente oder Rürup-Rente
Der Staat fördert seit 2005 verstärkt die private Vorsorge, um die Rentenkassen zu entlasten. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde ein weiteres, steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt eingeführt: Die Basis- oder „Rürup-“ Rente. Diese ähnelt in ihrer Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und gehört wie diese in die Schicht I des neuen Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge.
Vorteile Basisvorsorge:
- Absicherung der Langlebigkeit durch lebenslange Rente
- Sicher vor dem Zugriffen Dritter (z.B: bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit durch Hartz IV)
- Zusätzliche Einzahlungen möglich (maximiert auf 20.000 € jährlich in Schicht I)
- Durch Kapitaldeckung und freie Wahl der Anlageform (bei entsprechenden Anbietern und Tarifen) wesentlich bessere Renditen als in der GRV (Umlageverfahren!)möglich
- Sehr flexible Einzahlungen möglich: Laufende Beiträge, Einmalzahlungen oder auch Zuzahlungen zu laufenden Verträgen
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