Riester Rente
Förderbeträge und Steuervorteile
Wie viel kann gespart werden?
Jeder Berechtigte kann 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bis maximal 2.100 EUR in die Riester-Rente investieren, um die maximale Förderung zu erhalten. Wer einen geringeren Betrag sparen möchte, erhält die entsprechend anteilige Förderung.
Wie viel gibt der Staat dazu?
- 154 EUR Grundzulage (Ehepaare bekommen den doppelten Zuschuss)
- 185 EUR Zulage je kindergeldber. Kind, 300 EUR für jedes ab 2008 geborene Kind
- Steuererstattung, wenn der Steuervorteil aus den
Sonderausgabenabzug größer ist als Zulagen
Um die Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, fördert der Staat grundsätzlich jeden, der in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert ist. Bei der Menge der angebotenen förderungsfähigen Produkte verliert man leicht den Überblick.
Deshalb informieren wir Sie gerne in einem ausführlichen Gespräch, welcher Riester-Vertrag für Sie der richtige ist.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- sozialversicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Handwerker)
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II
- nicht erwerbstätige Eltern in dem Zeitraum, der als Kindererziehungszeit angerechnet wird (pro Kind drei Jahre)
- nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
- Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (zum Beispiel Beamte, Richter und Soldaten)
- Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (zum Beispiel Mitarbeiter von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Lehrer oder Erzieher an nicht öffentlichen Schulen)
Keinen Anspruch auf Förderung haben:
- Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Personen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind
- versicherungsfreie Sozialhilfeempfänger
- Mitglieder von Versorgungswerken
- Rentner und geringfügig Beschäftigte
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