Betriebliche Altersvorsorge
Eine Zusatzversorgung, die sich auszahlt
Das Thema der betrieblichen Altersvorsorge ist sehr komplex. Nicht nur bei den unterschiedlichen Durchführungswegen sind wichtige Details zu beachten, sondern auch bei der Besteuerung der Vorsorgeaufwendungen in der Sparphase sowie bei der vor- oder nachgelagerten Besteuerung in der Rentenphase. Unterschiedliche Steuersätze zwischen der aktiven Zeit und der Rentenzeit sowie sonstige Einkünfte (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) und Freibeträge (z. B. Versorgungsfreibetrag) müssen ebenfalls frühzeitig berücksichtigt werden. Falls Sie sich für eine betriebliche Zusatzversorgung entschieden haben, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, welche Möglichkeiten er bietet. Wir helfen gerne, Ihre persönliche Situation zu analysieren und die Möglichkeiten der angebotenen bAV-Durchführungswege zu vergleichen. Festigen auch Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge Ihren künftigen Rentenanspruch!
Gute Gründe für die Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Zusätzlich zur 1. Schicht (Basisversorgung mit gesetzlicher Rente und Rürup-Rente) und der 3. Schicht (private, nicht geförderte Vorsorge) bildet die betriebliche Altersversorgung (bAV) zusammen mit der Riester-Rente die wichtige mittlere Schicht der Altersabsicherung. Der frühzeitige Aufbau eines leistungsfähigen Finanzpolsters für die Altersversorgung ist durch konsequentes Sparen während der Arbeitsphase möglich. Da das Rentenniveau im Verhältnis zu den Kosten der Lebensführung zunehmend sinkt, kann der eigentlich notwendige Vorsorgebeitrag zur Schließung der Rentenlücke den verfügbaren Nettosparbeitrag schon mal übersteigen. Gut, dass man mit einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die eigene Altersvorsorge gar nicht erst zahlen muss. Der durch das so genannte Bruttosparen verfügbare, wesentlich höhere Betrag hilft beim Aufbau einer privaten Zusatzrente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erheblich. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Vorsorge, sofern er mit seinem eigenen Entgelt für die Beiträge aufkommt. Die betriebliche Altersversorgung kann Leistungen bei Erreichen des Ruhestandsalters, bei Invalidität und im Todesfall umfassen. Viele Arbeitgeber beteiligen sich mit einem Zuschuss auch finanziell an der betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten.
Interessiert? >> Nutzen Sie das Kontaktformular
